Ramadan – Fastenmonat der Muslime

Der Fastenmonat Ramadan (arabisch: heißer Monat) gehört wohl zu den wichtigsten religiösen Pflichten des Islam. In diesem Monat soll der Koran herabgekommen sein, die heilige Schrift von Mohammed, welcher die Worte Gottes empfing und niederschrieb. Der Fastenmonat endet nach 30 Tagen mit dem Fest des Fastenbrechens (auch Zuckerfest). Doch wann, wozu und wie wird gefastet?

Wann findet der Ramadan statt?

Der Ramadan findet immer im 9. Monat des islamischen Mondkalenders statt. Der islamische Mondkalender ist ein reiner Mondkalender. Er richtet sich also ausschließlich nach dem Lauf des Mondes und wird nicht an das Sonnenjahr angepasst (d. h. am gregorianischen Sonnenkalender).

Die Kalenderjahre bestehen in diesem Mondkalender aus 12 Mondmonaten mit je 29 oder 30 Tagen. So ist das Jahr 354 oder 355 Tage lang, also 10 bis 12 Tage kürzer als das Sonnenjahr. Daher fängt Ramadan von Jahr zu Jahr aus der Perspektive des Sonnenkalenders, 10 bis 12 Tage früher an, als das vorhergehende. Ramadan wandert also innerhalb von 32 Jahren einmal durch den gesamten Sonnenkalender. Das gilt übrigens auch für alle anderen islamischen Feste, die nur einmal im Jahr gefeiert werden, für das Zucker- und Opferfest.

Der islamische Mondkalender ist ein Kalender, der für religiöse Zwecke genutzt wird. Für die weltlichen und alltäglichen Angelegenheiten wird auch im Islam der Sonnenkalender genutzt. Es ist gar nicht ungewöhnlich, dass zwei Kalender gleichzeitig verwendet werden. Das ist bei mehreren Völkern üblich.

Gefastet wird ein Monat lang. Das Ende des Ramadan feiern die Muslime mit dem Fest des Fastenbrechens (Eid al-Fitr), auch bekannt als Zuckerfest, welches an den ersten drei Tagen im Folgemonat stattfindet (also im 10. Monat des islamischen Mondkalenders).

Ramadan und der Koran

In der Zeit des Ramadan soll der Koran herabgekommen sein. Über den genauen Termin weiß man nicht Bescheid. Doch über die Zeitspanne gibt der Koran selbst Auskunft, bezogen auf den 9. Monat des Kalenders:

Koran (erstmals) als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist, und (die einzelnen Koranverse) als klare Beweise der Rechtleitung und der Rettung (?). Wer nun von euch während des Monats anwesend (d. h. nicht unterwegs) ist, soll in ihm fasten.
– Koran: Sure 2, Vers 185

muslimische Frau im Gebet
Ramadan ist eine der fünf Säulen des Islam: So oft es in dieser Zeit möglich ist, sollte man sich auf Allah fokussieren.

Was bedeutet Fasten im Islam?

Fasten bedeutet ganz allgemein Enthaltung. Im Fastenmonat Ramadan bedeutet es:

  • Enthaltung von irdischen Substanzen und Speisen sowie Getränken,
  • kein Rauchen,
  • kein Geschlechtsverkehr.

Bezogen auf Speisen und Getränken wird täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gefastet:

und esst und trinkt, bis ihr in der Morgendämmerung einen weißen von einem schwarzen Faden unterscheiden könnt!

Hierauf haltet das Fasten durch bis zur Nacht.
– Koran: Sure 2, Vers 187

Doch über die genaue Zeit bestand z. T. Klärungsbedarf und hing auch davon ab, in welchen Land und Breitengraden man lebte. Der Fastentag beginnt mit einem rituellen Frühgebet und anschließendem Frühstück in der Familie oder Moschee. Nach Sonnenuntergang bricht man es traditionell mit 1 bis 5 Datteln und einem Glas Wasser. Im Anschluss wird das rituelle Gemeinschaftsgebet verrichtet und zusammen gegessen.

Ramadan: Datteln werden gegessen, um das Fasten zu brechen.
Einige getrocknete Datteln werden gerne zum Fastenbrechen gegessen.

Es gibt auch eine moralisch-ethische Komponente, die ein Muslim im Fastenmonat beachten sollte. Vermeiden sollte er: üble Nachrede, Verleumdung, Lügen und Beleidigungen. Fasten wird auch in Verbindung mit Schweigen (samt), sich aller Worte zu enthalten, gebraucht. So soll sich ein gläubiger Mensch tagsüber, so gut und so oft es ihm möglich ist, auf Allah fokussieren, Gebete sprechen und sich überlegen, wie er sich von seinen Sünden und schlechten Angewohnheiten befreien kann.

Fastenpflicht und Ausnahmen

Jeder Muslim ist verpflichtet zu fasten, wenn er im vollen Besitz seiner Geisteskräfte, volljährig und auch körperlich dazu fähig ist. Das Fasten von Minderjährigen ab der Pubertät ist erlaubt.

Der Koran spricht über Ausnahmen:

Und wenn einer krank ist oder sich auf einer Reise befindet (und deshalb nicht fasten kann, ist ihm) eine (entsprechende) Anzahl anderer Tage (zum Nachholen des Versäumten auferlegt). Gott will es euch leicht machen, nicht schwer. Macht darum (durch nachträgliches Fasten) die zahl (der vorgeschriebenen Fastentage) voll und preiset Gott dafür, dass er euch richtgeleitet hat! Vielleicht werdet ihr dankbar sein.
– Koran: Sure2, am Ende des Verses 185

Schwangere, menstruierende Frauen, Stillende, Kranke und Kinder (vor der Pubertät) brauchen nicht zu fasten. Abgesehen von den Kindern sollten sie jedoch die versäumten Tage nachholen, wenn die genannten Gründe nicht mehr bestehen. Es gibt Menschen, die wegen ihres Alters oder einer Krankheit nicht fasten und die Zeit auch nicht nachholen können. Sie sollten eine Fastenersatzleistung erbringen, die Fidya oder Fidyah (eine Spende).

Quellen

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